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Willkommen bei der Online-Antragsstellung der Gemeinde Kriftel
Hier können Sie Online-Anträge an unser Bürgerservice stellen.
Wohnungsgeberbestätigung
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Datenschutzerklärung der Gemeinde Kriftel
Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde
(§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)) Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers (1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.
Angaben zum Wohnungsgeber
Firma mit Kontaktperson
Name Firma
Firma ohne Kontaktperson
Ansprache
-
Herr
Frau
Ohne
Person
Postfach
Vorname
Nachname
Straße / Postfach
Haus- / Postfachnummer
POSTLEITZAHL
Ort
E-Mail
Telefonnummer
Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung oder
Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung.
Bitte geben Sie den Namen und optional die Anschrift des Eigentümers an.
Vorname
Nachname
Firma (wenn juristische Person)
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
zurück
weiter
Anschrift der Wohnung in die eingezogen wird
Straße
Hausnummer
POSTLEITZAHL
Ort
Zusatzangaben (z.B. Stockwerks- oder Wohnungsnummer)
zurück
weiter
Einzugsdatum und Person/en
Datum des Einzugs
Vorname*
Nachname*
E-Mail Adresse (Erhält WGB automatisch)
-
-
-
Bitte alle Personen erfassen!
Der Wohnungsgeber hat eine dritte Person beauftragt.
Es wurde keine Person beauftragt.
Angaben zu der beauftragten Person
Vorname
Nachname
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
zurück
weiter
Verifizierung
Bitte laden Sie Ihren Ausweis hoch, damit wir Sie als Wohnungsgeber / Eigentümer der Wohnung verifizieren können.
Dokumententyp
Datei (PDF)
-
-
-
Vorderseite
Rückseite
Beides zusammen
Bitte lesen Sie noch den Hinweis und Senden Sie den Antrag ab.
Ich bestätige den Einzug der oben genannten Person(en) in die zuvor bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person zur Ausstellung dieser Bescheinigung berechtigt bin. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handle, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Einzugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Einzugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Ich habe den Hinweis zu Kenntnis genommen.
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